Hinweise zu Zollbestimmungen und Zoll-Abfertigung bei Reisen nach Weißrussland/Belarus
Grundsätzlich sollten Sie sich zunächst auf der Homepage des Auswärtigen Amtes über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Reisen nach Weißrussland als verlässlichster Informationsquelle in deutscher Sprache informieren. Bei speziellen Fragen sollten Sie sich an die weißrussische Botschaft in Ihrem Land wenden, um eine Klärung vor Reiseantritt zu finden. Da die Regelungen sich sehr kurzfristig ändern können, sollten Sie die aktuellen Bestimmungen kurz vor Reiseantritt noch einmal überprüfen, ob wichtige Änderungen eingetreten sind. Viele Reisende wurden z.B. im Sommer 2004 von Neuregelungen und hohen Einfuhr-Abgaben für elektrische Haushaltsgeräte und Informationstechnologie (insbesondere Notebooks) überrascht. (siehe Zoll-Ukas vom 27.Mai 2004 als pdf in russ. Sprache). Notebooks oder andere Gegenstände für den eigenen Gebrauch (dürfen bei Einfuhr nicht neu/ungebraucht sein) sind von den Einfuhrabgaben allerdings ausgenommen.
Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern verlangt der weißrussische Zoll bei jedem Grenzübertritt von jedem Reisenden eine schriftliche Zoll-Erklärung. Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob tatsächlich zollpflichtige Waren ein- oder ausgeführt werden sollen.
Zumindest in den grenzüberschreitenden Zügen sind die entsprechenden Vordrucke meist nur in russischer Sprache verfügbar und werden meistens bereits kurz nach Fahrtantritt durch die Zugbegleiter verteilt. Ich persönlich habe bisher erst einmal erlebt, daß es alternativ Vordrucke in englisch gab, die Übersetzung war allerdings grauselig und an einigen Punkten sogar fehlerhaft.
Sie sollten diese Zoll-Erklärung möglichst frühzeitig ausfüllen auf keinen Fall warten, bis der Zoll-Beamte danach fragt. Die Erklärungen werden in jedem Fall eingesammelt und die Beamten sind alles andere als erfreut, wenn einzelne Reisende erst in ihrer Gegenwart mit dem Ausfüllen beginnen. Womöglich revanchiert man sich mit einer ausführlichen Kontrolle Ihres Gepäcks - auch wenn Sie nichts zu verbergen hatten eine Erfahrung, auf die Sie gern verzichtet hätten.
In aller Regel wird aber höchstens noch einmal kurz nachgefragt (vorausgesetzt, Sie konnten bei allen Fragen zu zollpflichtigen, erlaubnispflichtigen oder verbotenen Waren mit NEIN antworten) und .
Wichtig ist noch folgender Unterschied gegenüber den Geflogenheiten in Russland: Sie erhalten in Belarus keine Ausfertigung Ihrer Zollerklärung mehr ausgehändigt - Sie füllen nur ein Formular ohne Durchschläge aus und dieses verbleibt bei den weißrussischen Behörden.
Aus diesem Grunde benötigen Sie bei Mitnahme größerer Euro- oder Dollarbeträge ein zusätzliches (blaues) Devisen Einfuhr-Zertifikat. Auf diesem Zertifikat wird der bei Einreise vorhandene Devisen-Betrag eingetragen und vom Zoll quittiert. Der Betrag kann dann innerhalb bestimmter Fristen und Voraussetzungen (sind auf der Rückseite m.W. auch in englisch angegeben) wieder problemlos ausgeführt werden. Wichtig ist, daß Sie Ihre Ausfertigung dieses Dokumentes bei der Ausreise vorweisen müssen. Normalerweise werden Sie vom Zoll darauf hingewiesen, wenn der in der normalen Zollerklärung angegebene Devisenbetrag so hoch ist, daß ein zusätzliches Devisen-Zertifikat erforderlich ist.
siehe auch: Abbildung weißrussische Zoll-Deklaration mit Ausfüll-Hinweisen
Einige der folgenden Verhaltensregeln sollten eigentlich selbstverständlich sein und keiner ausdrücklichen Erwähnung bedürfen. Warum ich dennoch an dieser Stelle darauf eingehe? Weil ich immer wieder erleben durfte, wie Mitreisende meinten, die Zollkontrollen auch im Vollrausch absolvieren zu können oder daß es normal sei, Grenzbeamte und Zöllner zu duzen, zu beschimpfen, am Ärmel zu zupfen oder gar in aller Öffentlichkeit bestechen zu wollen.
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